Der Nürnberger Ärzteprozess, der vor sechzig Jahren, am 20. August 1947 zu Ende gegangen ist, schloss mit sieben Todesurteilen, fünf Verurteilungen zu lebenslänglicher und vier zu langjähriger Haft sowie sieben Freisprüchen – und schließlich mit dem Nuremberg Code. Mit ihm formulierte der US-Militärgerichtshof unter dem Eindruck der in 140 Verhandlungstagen nachgewiesenen Medizinverbrechen zehn Grundätze für „Permissible Medical Experiments“. Der Nürnberger Ärzteprozess betraf Experimente mit KZ-Gefangenen sowie Euthanasiemorde, durchgeführt zum Teil mit wissenschaftlicher Methodik oder zumindest wissenschaftlicher Bemäntelung, immer aber ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit der unfreiwilligen Probanden.
Der Nürnberger Kodex wirkt bis heute nach. Vor allem die ethischen Erklärungen des Weltärztebundes nach dem Zweiten Weltkrieg, aber auch noch die Bioethikkonvention des Europarats aus dem Jahr 1999 haben sich damit auseinandergesetzt. Beschränken wir uns auf den Weltärztebund. Das Genfer Ärztegelöbnis von 1948, der Internationale Kodex medizinischer Ethik von 1949 und schließlich die Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 1964 stimmen in der Intention mit dem Nürnberger Kodex weitgehend überein. Dessen beherrschende Grundsätze sind: Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten. Jeder Patient/Proband muss vom beteiligten Arzt umfassend aufgeklärt werden. Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.
Auffallend sind nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die Abweichungen, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen haben. Denn die Grundsätze von Nürnberg erwiesen sich für manchen Forscher offenbar als zu streng und für manche Forschungsabsicht als hinderlich. Und so hat sich vor allem die Deklaration von Helsinki erheblich gewandelt, ja in der aktuellen Version von 2004 ist die Ursprungsfassung von 1964 kaum noch zu erkennen. Manches wurde verbessert. So wurden die Rolle der Ethikkommissionen stärker – einige Kritiker sagen: zu stark – betont oder Interessenkonflikte von Forschern thematisiert. Vieles ist aber, nein, sagen wir nicht verschlechtert, sagen wir, dem Zeitgeist geopfert worden. Leider traf dieser wesentliche Punkte. Drei Beispiele:

  • Ursprünglich stand der Nutzen für den individuellen Patienten obenan, jetzt rangiert der wissenschaftliche oder gesellschaftliche Nutzen gleich, wenn nicht schon höher. Ein kundiger Zeitzeuge sprach davon, offenbar kündige sich „der bisher schon zu beobachtende weitgehende Wandel vom individuellen Nutzen zum ,sozialen Benefit‘ als ausschließlicher Rechtfertigungsgrund für jede Forschung an“ (Elmar Doppelfeld).
  • In Nürnberg war noch uneingeschränkt von der Einwilligung des umfassend aufgeklärten Patienten die Rede. Das hat schon 1964 der Weltärztebund etwas weniger streng gesehen und auch die hilfsweise Einwilligung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert. Neuerdings soll auch Forschung ohne jegliche Einwilligung zulässig sein, „wenn der physische oder psychische Zustand, der der wirksamen Einwilligung nach Aufklärung entgegensteht, ein notwendiges Charakteristikum der fraglichen Versuchsgruppe ist“.
  • Erleichtern möchte der Weltärztebund auch den placebokontrollierten Versuch. Der soll erlaubt sein, selbst wenn es eine erprobte Therapie gibt (gegen die getestet werden könnte), „wenn seine Verwendung aus zwingenden wissenschaftlich begründeten methodischen Gründen erforderlich ist“. So steht es zwar (noch) nicht in der Deklaration von Helsinki, doch der Vorstand der Ärzteorganisation verbreitet eine solche „Klarstellung“.
    Die Interessenlagen, die sich hinter solchen Erleichterungen zugunsten der Forschung (und zulasten der individuellen Patienten/Probanden) verbergen, sind nicht immer leicht auszumachen. Ist es das reine Forschungsinteresse von Wissenschaftlern, die die Hände nicht zu eng gebunden wissen wollen? Steckt die US-Ärzteorganisation dahinter, wie einige Kritiker argwöhnen, oder sind die Ärzteschaften junger Mitgliedsländer des Weltärztebundes großzügiger als die im alten Europa? Ist es die forschende Industrie, für die strikte Auflagen zu teuer sind?
    Solche Fragen dürften alsbald wieder auftreten, wenn sich der Weltärztebund daran macht, Forschung mit menschlichen Stammzellen ethisch zu begleiten. Einen zarten Hinweis dazu findet man an unerwarteter Stelle: Im Genfer Ärztegelöbnis hieß es ursprünglich, der Arzt gelobe, das menschliche Leben „von der Empfängnis an“ zu achten (from the time of conception). Gemäß der derzeitigen deutschen Fassung verspricht er immerhin, jedem Menschenleben „von seinem Beginn an“ Ehrfurcht entgegenzubringen. Im englischen Original ist nur mehr die Rede von „respect for human life“. Punktum.
    Mag sein, dass in Deutschland solche Fragen kritischer gesehen werden als anderswo, wie unlängst der Generalsekretär des Weltärztebundes, Otmar Kloiber, meinte: „Das hängt natürlich auch mit unserer Geschichte, der medizinischen Forschung während der Nazizeit zusammen.“ Eben. Deshalb kam es ja zu dem Nürnberger Kodex.