Bei der Wahrheit bleiben! Dazu ermahnte Jens Spahn anwesende Kritiker der Corona-Maßnahmen, als er bei einem Wahlkampfauftritt das Gespräch mit Demonstranten suchte. Allerdings waren seine eigenen Ausführungen zum Thema Impfstoffe dann nicht über jeden Zweifel erhaben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich bei einem Wahlkampfauftritt in Rheinland-Pfalz auf eine Debatte mit Kritikern der Maßnahmen eingelassen – und sich dabei in Widersprüche verstrickt. Videos der Diskussion wurden in den Sozialen Netzwerken verbreitet.
Bei der Veranstaltung in der Stadt Kirchen (an der Sieg) begab sich Spahn zu einigen, mit ihren lauten Protesten die Veranstaltung störenden Demonstranten, um das Gespräch zu suchen. Er reichte das Mikrofon einer Jugendlichen, die ein T-Shirt mit der Aufschrift „Impfen kannst du dir Spahn“ trug.
Die sichtlich aufgeregte Jugendliche, die als Lilli vorgestellt wurde, fragte den Minister:
„Die Impfung hat weder Kanzerogenitätsstudien noch Genotoxizitätsstudien durchgeführt. Außerdem besteht das Risiko einer Herzmuskelentzündung und einer Herzbeutelentzündung bei der BioNTech-Impfung. Meine Frage ist: In den letzten anderthalb Jahren sind zwölf Personen mit einem positiven PCR-Test gestorben im Alter von 10 bis 19 Jahren (…) Wieso soll ich mich impfen
Spahn erkundigte sich nach dem Alter der Fragerin, um dann an der Frage vorbei auszuführen
„Also, erster Teil, wir haben einen Impfstoff, der zugelassen ist in einem der Europäischen Arzneimittel…“
An dieser Stelle wurde der Minister von Zwischenrufen unterbrochen: „Bedingt zugelassen!“ Sichtlich genervt und mit beiden Händen am Mikrofon bügelte Spahn diesen Einwand ab:
„Nein, es ist eben keine… Herrgott, Leute… Wenn, dann bleiben wir doch bei der Wahrheit. Die USA, das Vereinigte Königreich haben Notzulassung gemacht. Wir haben uns in Europa bewusst für eine ordentliche Zulassung entschieden.“
Mit erhobener Stimme fuhr er fort:
„Im Dezember haben mich alle kritisiert. Alle haben gesagt: Warum haben die USA die Impfung sechs Wochen (früher) als wir? Ich kann Ihnen sagen warum: Weil wir eine ordentliche Zulassung gemacht haben und keine Notzulassung und genauer hingeguckt haben. Das war der Grund. Also wenn, dann bleiben wir bei den Fakten.“
Keiner der Diskutanten hatte vorher den Begriff Notzulassung gebraucht. Die Jugendliche unterbrach Spahn an dieser Stelle mit einer Zwischenfrage, aus der sich folgender Dialog entwickelte:
Lilli: „Habe ich das richtig verstanden, dass es keine bedingte Zulassung in Deutschland ist?“
Spahn: „Es ist eine ordentliche Zulassung, die Bedingungen hat, das stimmt, aber es ist eine ordentliche Zulassung.“
Lilli: „Also eine bedinge Zulassung!“
Spahn: „Na klar ist die bedingt. Wodrin ist die bedingt? Es gibt ganz viele bedingte Zulassungen, in ganz vielen Bereichen. Bedingte Zulassung heißt eines: Dass der Hersteller tatsächlich – und das ist ja das, was Sie zu Recht auch verlangen – weitere Studien machen muss, auch tatsächlich im Alltagsgeschehen, im Versorgungsgeschehen. Es ist trotzdem eine ganz normale Zulassung.“
In der Folge erklärte Spahn noch, dass der Impfstoff unbedenklich sei, weil er sich nach wenigen Tagen und Wochen nicht mehr im Körper befinde. Keine der behaupteten Nebenwirkungen – „von der Unfruchtbarkeit bis dahin, dass Bill Gates und Jens Spahn Ihnen irgendwelche Chips einpflanzen wollen“ – habe sich nach über 100 Millionen Impfungen in Deutschland bestätigt. Man müsse auf die Fakten schauen, nicht auf die Behauptungen „in den WhatsApp-Gruppen“.
Auf Twitter erhielt Spahn Zuspruch dafür, „sachlich und kompetent den provokativen Bullshit einer Quertrulla zerlegt“ zu haben.
Auf den Seiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA heißt es zu der – angeblich laut Spahn ordentlichen – Zulassung des BioNTech-Impfstoffes:
„Dieses Arzneimittel erhielt eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen. Dies wurde im Interesse der öffentlichen Gesundheit gewährt, da das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf deckt und der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit das Risiko weniger umfassender Daten als normalerweise erforderlich überwiegt. „
Auf der Seite der EU-Kommission erfährt man:
„Die bedingte Marktzulassung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Sie kann erneuert werden und bedeutet für ihren Inhaber dieselben Rechte und Haftungspflichten wie eine Standard-Marktzulassung. Darüber hinaus hat der Inhaber einer bedingten Marktzulassung gewisse Verpflichtungen, z. B. die Fertigstellung bzw. Durchführung neuer Studien innerhalb eines festgelegten Zeitraums, um zu bestätigen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv bleibt.“
Als ein Unterschied zwischen bedingter und Notfallzulassung führt die Kommission an, dass der Hersteller bei der bedingten Zulassung nicht von der Haftung ausgenommen sei. In den geleakten Verträgen von Pfizer und BioNTech mit jenen diesen Impfstoff erwerbenden Staaten, deren Echtheit weder bestätigt noch dementiert wurde, lassen sich die Hersteller allerdings ausdrücklich von jeglicher Haftung freistellen. Auch für dort nicht ausgeschlossene unbekannte Langzeitfolgen und somit zum Haftungsauschluss wird darin ausgeführt:
„Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.“
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