Drei Tage nach einer Corona-Auffrischungsimpfung in einer Pflegeeinrichtung in Oberhausen mussten in der vergangenen Woche bei drei Bewohnern Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen werden. Eine der drei Personen sei gestorben. Das Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bestätigt diese Vorfälle eindeutig.

n einigen Bundesländern wird inzwischen eine dritte Impfung – eine sogenannte Auffrischimpfung – angeboten. Nun kam es zu einem tragischen Vorfall in einer Senioreneinrichtung des Arbeiter-Samariter-Bundes in Oberhausen. Hiervon berichtete sogar der WDR, jedoch spricht dieser von keinem Toten, während ntv diesen bereits in seinem Artikel erwähnt. Ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung bestätigt den Todesfall jedoch.
Achgut schreibt: „Die Impfung muss also mit einem der Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna oder AstraZeneca durchgeführt worden sein – J&J wird nur einmal gespritzt und scheidet also aus.“
Drei Tage nach einer Corona-Auffrischungsimpfung in einer Pflegeeinrichtung in Oberhausen mussten in der vergangenen Woche bei drei Bewohnern Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen werden. Eine der drei Personen sei gestorben. Die verstorbene Person sei zuvor bereits palliativ betreut worden.
Es stellt sich die Frage, wieso eine Person, welche palliativ versorgt wird, eine dritte Corona-Impfung erhält. Hier muss man nicht nur die ethische Frage stellen, sondern auch wer hat derartiges Handeln angeordnet?

Bei 10% der 90 Geimpften sind auffällige, gesundheitliche Störungen aufgetreten. Es kam bei eben diesen 10% – 9 Personen – zu Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und neurologischen Komplikationen. Der Vorfälle wurden dem Landesgesundheitsministerium und der Arzneimittelaufsichtsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, gemeldet.

Wir müssen Sie zeitnah über die Vorkommnisse informieren, zumal weder eine arzneimittelrechtliche Zulassung durch die EMA noch eine STIKO Empfehlung für diese Auffrischungsimpfungen derzeit existieren! 
Ich möchte Sie herzlich bitten, selber ärztlich zu entscheiden, ob Sie nicht lieber auf die Zulassung oder Empfehlung warten wollen, oder Sie diese Auffrischungsimpfung tatsächlich für so dringlich halten, dass diese auch ohne Empfehlung der STIKO oder CoronaImpfV-konforme Zulassung durchgeführt werden müsste.

Wie wir sehen, geht es ausschließlich darum, wer haftet, nicht aber darum, dass eine Person gestorben und zwei weitere reanimiert werden mussten. Jeder der eine Reanimation begleitet hat, weiß, dass dies in hohem Alter, meist weitreichende Schäden mit sich bringt.

Der Dortmunder Virologe Carsten Watzl warnt hingegen vor voreiligen Schlüssen. Er glaubt, dass man „auf diesen einen Vorfall zu ängstlich reagiert“, weil man von einzelnen Reaktionen nicht auf das Gros schließen könne. Dieser Virologe ist auch jener, welcher vom Pflegeberufeverband DBfK angeworben wurde um Pflegepersonen von der Impfung zu überzeugen.